Hans-Helmut Görtz. Kurzfassung eines
gleichlautenden Vortrages, gehalten am 27. April 2003 im Freinsheimer
von-Busch-Hof anläßlich der Jahrestagung der Pfälzisch-Rheinischen
Familienkunde e.V.
Der von-Busch-Hof trägt seinen Namen nach der letzten adligen
Besitzerfamilie im 18. Jahrhundert: von Busch. Die Geschichte von Hof und
Hofgut reicht freilich sehr viel weiter zurück: urkundlich zumindest bis
1553. Doch wird man kaum fehlgehen, wenn man die Anfänge in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts, wenn nicht sogar noch früher vermutet. Der
von-Busch-Hof teilte sein Geschick über Jahrhunderte mit dem Nagel'schen
Hof in der Hauptstraße, waren doch beide Höfe in gleicher adliger Hand.
Sie wurden mindestens dreimal gemeinsam veräußert, bis sich ihre Wege
schließlich in napoleonischer Zeit trennten, als sie durch Versteigerung
in verschiedene Hände gelangten.
Im 13. Jahrhundert war das Dorf
Freinsheim mutmaßlich im Besitz der
Herren von Bolanden, von denen es wohl im 14. Jahrhundert an die Ritter
von Meckenheim überging. Diese waren zusammen mit verwandten und
verschwägerten Familien (Kämmerer von Worms, Hund von Saulheim, von der
Wittenmuhle) Inhaber von Burg und Gericht. Im Jahr 1406 übergab Gerhard
von Meckenheim die Hälfte seines Anteils an Freinsheim dem Pfalzgrafen
bei Rhein, der damals als Ruprecht I. deutscher König war, und erhielt
ihn als kurpfälzisches Lehen zurück. Damit beginnt die kurpfälzische
Oberhoheit über Freinsheim.
Es gab zu jener Zeit in Freinsheim nur zwei Adelsgüter, das sogenannte
Burglehen, das die Ritter von Meckenheim mit ihren Gemeinern innehatten,
und das Gut, das den heutigen von-Busch-Hof und Nagel'schen Hof samt
Ländereien umfasste. Wenn von diesem Gut 1553 gesagt wird, dass es ehedem
Johann Leyfardt teils von seinen Voreltern ererbt, teils von denen von
Meckenheim erkauft habe, so muß das nicht heißen, dass es aus zwei
unterschiedlichen Gütern zusammengekauft war, denn die Familien von
Meckenheim und Leyfardt von Heppenheim waren miteinander verschwägert und
könnten das Gut zunächst in Gemeinschaft besessen haben.
Mit Johann (‚Henne') Leyfardt von Heppenheim beginnt die Reihe der
fassbaren Besitzer. Er war zugleich der bedeutendste seines Stammes. Um
1450 war er Hofmeister des Grafen Hesso von Leiningen. Sein Urenkel Simon
Leyfardt von Heppenheim war der letzte männliche Spross seines
Geschlechtes.
Nachdem er um 1550 verstorben war, verkaufte seine Tochter Margaretha,
verheiratet mit Philipp Marschall von Üben, im Jahr 1553 das väterliche
Rittergut in Freinsheim mit den beiden Häusern. Der heutige von-Busch-Hof
wird damals im übrigen das "Leufardts-Haus", sein Weinkeller
der "Leufardts-Keller" genannt, während der heutige Nagel'sche
Hof durch seine Lage dem Pfarrhof gegenüber charakterisiert wird.
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| Der Käufer war Peter Nagel von
Dirmstein (+ 1570). Dieser, ursprünglich in
fürstbischöflich-wormsischen Diensten, trat in speyerische Dienste über
und wurde speyerischer Amtmann des unteren Lauterburger Amtes mit Sitz in
Marientraut, einer ehemaligen Burg bei Hanhofen. Peter Nagel von Dirmstein
war mit Margaretha von Heppenheim gen. vom Saale verheiratet und hatte mit
ihr zahlreiche Kinder, darunter 4 Söhne.
Sein gleichnamiger Sohn Peter Nagel von Dirmstein (1546-1610) übernahm
1573 in der sogenannten Nagel'schen Erbteilung zusammen mit seinem Bruder
Heinrich, Domherr zu Speyer, den Freinsheimer Besitz, den er nach Heinrich's Tod (1601) dann alleine innehatte. Er ist es, der am
Nagel'schen Hof in der Hauptstraße 1588 den heute noch erhaltenen
Wappenstein mit den Geschlechterwappen seiner Eltern (Nagel von Dirmstein,
Heppenheim gen. vom Saale) und seiner Schwiegereltern (Cratz von
Scharfenstein, von Schönenburg/Schomburg) errichten ließ. Peter Nagel
von Dirmstein, der keine Söhne hatte, verkaufte sein Freinsheimer
Rittergut im Jahr 1604 an Hans Wolf zu Eltz.
Hans Wolf Herr zu Eltz stammte aus dem weitverzweigten Hause Eltz und
gehörte der reformierten Linie Eltz-Blieskastel-Rodenkirchen an. Er war
ein enger Gefolgsmann der pfälzischen Kurfürsten und begleitete 1613 den
Kurprinzen Friedrich auf dessen Fahrt nach England, wo dieser seine Braut
Elisabeth Stuart abholte. Nachdem Friedrich V. Kurfürst geworden war,
machte er Hans Wolf zu Eltz zum kurpfälzischen Amtmann von Lautern
(Kaiserslautern). Friedrich V. ließ sich bekanntlich auf das
"Böhmische Abenteuer" ein, löste damit den Dreissigjährigen
Krieg aus und ging als "Winterkönig" in die Geschichte ein.
Hans Wolf zu Eltz musste Kaiserslautern 1621 verlassen, als die Spanier
einrückten. Er lebte danach vermutlich in Worms, der Heimatstadt seiner
Ehefrau Maria Kämmmerer gen. von Dalberg, und dürfte nach 1640 gestorben
sein.
Das Freinsheimer Gut ging an seinen Sohn Philipp Samson und dann an
seinen Enkel Johann Adolph über, der 1659 in der Freinsheimer Burg eine
Schwägerin des damaligen Burgherren Heinrich von Geispitzheim heiratete.
Das Gut blieb in Eltzischem Familienbesitz bis zum Jahr 1737. In diesem
Jahr erwarb es der kurpfälzische Vizekanzler Johann Bartholomäus von
Busch.

Die Familie von Busch.
Johann Bartholomäus Busch's Vorfahren väterlicherseits stammten aus dem
Eichsfeld, mütterlicherseits aus Arnstadt in Thüringen. Er selbst wurde
1680 in Duderstadt geboren. Nach dem Besuch des Jesuiten-Gymnasiums in
Heiligenstadt studierte er ab 1698 die Rechte an der Universität
Würzburg, wo er 1700 das philosophische Magisterexamen ablegte. 1705 wird
er an der Universität Erfurt intituliert. Vermutlich war er damals
bereits Doktor beider Rechte. Seine Anstellung könnte er wohl bei Franz
Ludwig von Pfalz-Neuburg, Bischof von Worms und Breslau sowie Hoch- und
Deutschmeister des Deutschritterordens gefunden haben, denn dieser empfahl
ihn 1709 seinem Bruder, dem pfälzischen Kurfürsten Johann Wilhelm –
mit Erfolg. Denn Busch wurde 1710 zum Professor für römisches Recht an
der Universität Heidelberg ernannt, wo er 1712 für ein Jahr zum Rektor
gewählt wurde.
Parallel zu seiner Lehrtätigkeit übernahm Busch auch Funktionen im
Regierungsdienst: 1712 als Revisionsrat, 1714 als
Oberappellationsgerichtsrat. Sein eigentlicher Aufstieg fand dann unter
Kurfürst Carl Philipp statt. 1721 wurde er zum wirklichen Regierungsrat
mit Sitz und Stimme berufen, eine Funktion, die sich mit der Heidelberger
Professur nicht mehr vertrug. Auch wenn er die Professur niederlegte,
blieb er der Universität zeitlebens eng verbunden. 1724 zum Geheimen Rat
ernannt, zog er mit der Regierung nach Mannheim, dem neuen Regierungssitz,
um. 1728 ging er im Auftrag des Kurfürsten als kurpfälzischer
Geschäftsträger an den Kaiserhof nach Wien.
Kaiser Karl VI. ernannte ihn zum wirklichen Reichshofrat. Dies war
keineswegs als reiner Ehrentitel zu verstehen, im Gegenteil: Er sollte in
kaiserliche Dienste übertreten. Doch dazu kam es nicht, denn Busch, der
sich dem Kurfürsten gegenüber immer äußerst loyal verhielt, wurde von
diesem 1731 zum Nachfolger des verstorbenen kurpfälzischen Vizekanzlers
Alois von Metzger ernannt und kehrte nach Mannheim zurück.
Gleichzeitig erhob der Kurfürst Busch und alle seine Nachkommen in den
rittermäßigen Adelsstand. Das Wappen, das ihm verliehen wurde, drei aus
einem roten Herzen hervorgehende weisse Rosen, ist übrigens in
stilisierter Form auf der Windfahne des von-Busch-Hofes zu sehen.
Als Vizekanzler und Oberappellationsdirektor war Busch Mitglied der
fünfköpfigen Geheimen Konferenz, also des Kabinetts von Kurfürst Carl
Philipp, er war sozusagen der Chefjurist der Regierung. 1738 beantragte
Busch die Aufnahme in die Oberrheinische Reichsritterschaft. Eine der
Aufnahmevoraussetzungen hatte er bereits erfüllt: er hatte ein Rittergut
erworben, denn im Vorjahr 1737 hatte er das Eltzische Gut in Freinsheim
gekauft. Die Ritterschaft erwartete aber als weitere Voraussetzung das
Reichsadelsdiplom. Busch beantragte also, obgleich er vom Kurfürsten
bereits geadelt war, beim Kaiser die Aufnahme in den Reichsadelsstand, die
tatsächlich auch im März 1739 erfolgte. Die weitere Aufnahmeprozedur in
die Oberrheinische Reichsritterschaft dauerte allerdings so lange, dass
Busch es nicht mehr erlebte.
Am 24. Juni 1739 starb er plötzlich und unerwartet an einem
Schlaganfall und wurde in der Mannheimer Unteren Pfarrkirche St. Sebastian
bestattet. Sein dortiges Grabmal fiel leider einem Bombenangriff im 2.
Weltkrieg zum Opfer.
Wer waren seine Hinterbliebenen? Neben seiner Witwe Anna Clara
von Busch geb. Serarius waren dies die beiden Söhne Gottfried und Alois
und die drei Töchter Katharina, Agnes Margaretha und Regina. Die Witwe
stiftete im Folgejahr 1740 zusammen mit dem erwachsenen Sohn Gottfried den
Freinsheimer Katholiken einen zu ihrem Freinsheimer Gut gehörigen
Bauplatz für die Erbauung von Kirche und Pfarrhaus. Es ist eben der
Platz, auf dem heute das sogenannte alte Pfarrhaus (erbaut 1747/48) und
die katholische Kirche (erbaut 1770-1773) stehen.
Gottfried von Busch (1713-1779) stand, als sein Vater starb, bereits
als Regierungs- und Oberappellationsgerichtsrat in kurpfälzischen
Diensten. Wie sein Vater und Kurfürst Carl Philipp stieg Gottfried unter
Kurfürst Carl Theodor (reg. 1743-1799) auf. Seit 1764 hatte er das Amt
des Vizekanzlers kommissarisch und ab 1775 auch de facto inne. Gottfried
starb unverheiratet 1779 in Mannheim.
Seine jüngerer Bruder Alois (1726-1796), ebenfalls studierter Jurist,
war zunächst Hofgerichtsrat und erhielt 1754 auf Vermittlung seines
Bruders die Stelle des Oberamtmanns in Ladenburg, die er bis an sein
Lebensende behielt. Alois, der wie sein Bruder sein Lebtag unverheiratet
blieb, scheint besonders am Freinsheimer Familiengut gehangen zu haben,
für dessen Verbesserung und Verschönerung er offenbar erhebliche Summen
aufwandte. Als er im Mai 1796 in seinem Mannheimer Elternhaus in C1,2 auf
dem Sterbebett lag, ließ er einen Notar rufen und machte sein Testament.
Hierin setzte er geringfügige Legate für seine Verwandtschaft aus und
bedachte recht angemessen seine Dienerschaft. Den Hauptteil des
Familienvermögens jedoch, einschließlich des Freinsheimer Gutes,
vermachte er den Mannheimer Katholischen Hausarmen und zwar in der Weise,
dass nach Erfüllung der Legate und Bezahlung der Schulden sein gesamtes
Vermögen versteigert und der Erlös gegen Zins verliehen werden sollte,
wobei die eingehenden Zinsen den Mannheimer Hausarmen zugute kommen
sollten. Nur drei Tage, nachdem Alois von Busch seinen letzten Willen mit
zittriger Hand unterschrieben hatte, starb er.
Die Kommission, die die Regierung berief, um die Buschischen
Stiftungsangelegenheiten zu regeln, hatte viel zu tun. Die Ermittlung des
Vermögens erbrachte eine Gesamtsumme von über 140 000 Gulden, wobei
allein das Freinsheimer Gut auf 40 000 Gulden veranschlagt war. Dieses
Gut, wie auch alle linksrheinischen Vermögenswerte für die Stiftung zu
realisieren, war allerdings nicht möglich, denn die linksrheinische Pfalz
war seit 1794 von den Franzosen besetzt und das Gut stand unter Sequester.
Die Buschische Stiftung war und blieb dennoch die größte Mannheimer
Privatstiftung, bis sie letztendlich – durch Inflation und Krieg
dezimiert – nach dem 2. Weltkrieg mit anderen Mannheimer
Privatstiftungen zu den sogenannten "Vereinigten Stiftungen"
zusammengefasst wurde. Unter diesem Namen existiert sie heute noch.
Von „von Busch“ bis heute
Das Buschische Hofgut in Freinsheim - obgleich in Stiftungsbesitz - wurde
von der französischen Besatzung wie viele andere Adels- und Kirchengüter
als Nationalgut in Mainz zur Versteigerung gebracht.
Der Nagel’sche Hof ging 1808 an Karl Parcus und Jakob Mülhens, der
von-Busch-Hof 1809 an Ludwig Becker. Dieser verkaufte den von-Busch-Hof
offenbar sofort wieder weiter, und zwar an den Mainzer Kaufmann
Schönemann, von dem ihn 1810 Freiherr Kasimir von Frayss erwarb.
In Frayss'schem Besitz blieb der von-Busch-Hof gut 40 Jahre.
Nach einer Zwischenbesitzerin namens Fuchs erwarb ihn dann 1853/54 der
damalige Freinsheimer Bürgermeister Christian Reibold.
Dessen Urenkel war Dr. Fritz Kausch, Sohn von Rudolf Franz Kausch und
Helene Luise Reibold.
Duplizität der Ereignisse:
Der von-Busch-Hof wurde zum zweiten Mal in eine Stiftung eingebracht: Dr.
Kausch stiftete ihn vor nunmehr gut 25 Jahren der Stadt Freinsheim, die
ihn im Rahmen der Stadtsanierung in das heutige bauliche Schmuckstück
verwandelte.

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